AGBs WakeWeeks

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zur besseren Verständlichkeit wird nachfolgend grammatikalisch die männliche Form Teilnehmer verwendet. Selbstverständlich sind Frauen mitumfasst.  

Buchung

Die Buchung von Sets erfolgt vor dem Betrieb über [email protected] (per Banküberweisung). Während dem Betrieb können Sets vor Ort oder via Telefon nach aktueller Verfügbarkeit gebucht werden; Bezahlung vor Ort mit Bargeld oder SumUp (EC- und Kreditkarten).


Durchführung

  • «WakeWeeks» findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollte durch die Witterungsumstände (Hagel, Sturm, Gewitter, zu viel Wind, unfahrbare Verhältnisse oder weitere unbestimmte Witterungseinflüsse) Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
  • Sollte «WakeWeeks» noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, so steht dem Teilnehmer kein Recht auf die Teilnahme (Realexekution) zu. Allerdings hat der Teilnehmer einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises.
  • Nimmt der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen Änderungen in der zeitlichen oder inhaltlichen Durchführung von «WakeWeeks» vor oder sagt er «WakeWeeks» nach Beginn der Veranstaltung aus einem oder mehreren der vorher genannten Gründen ganz oder teilweise ab, so steht dem Teilnehmer weder ein Recht auf die Teilnahme (Realexekution) noch auf ganze oder teilweise Rückerstattung des Ticketpreises zu. Ebenso sind sämtliche weitergehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ausgeschlossen.


Haftungsausschluss

  • Jeder Teilnehmer muss einen Haftungsausschluss unterschreiben. Für Teilnehmer unter 16 Jahren muss eine erziehungsberechtigte Person den Haftungsausschluss unterschreiben. Jeder Teilnehmer hat sich gegenüber dem Veranstalter beim Abholen oder Kauf seines Tickets durch einen Ausweis zu identifizieren.
  • Der Veranstalter übernimmt, ausser in den gesetzlich nicht wegbedingbaren Fällen, keinerlei Haftung für Unfälle und/oder Krankheiten und/oder körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen aller Art, die der Teilnehmer während der Teilnahme an «WakeWeeks» erleidet oder welche unmittelbare oder mittelbare Folge der Teilnahme an «WakeWeeks» sind.
  • Keinerlei Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter bestehen bei Ausschluss eines Teilnehmers im Ermessen des Veranstalters bzw. dessen Hilfspersonen aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen ungenügender körperlicher Verfassung, bei Einfluss unter Suchtmittel- oder Medikamenten, insbesondere Alkohol, oder wegen Störung des Verlaufs der Durchführung vom «WakeWeeks» durch den Teilnehmer.
  • Der Veranstalter übernimmt während der Teilnahme an «WakeWeeks» keine Haftung für Gegenstände und Wertsachen des Teilnehmers. Er haftet insbesondere nicht für deren Verlust und Beschädigung. Weiter übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Gegenstände und Wertsachen, die der Teilnehmer dem Veranstalter zur Verwahrung übergibt. Der Veranstalter ist berechtigt, die ihm übergebenen Gegenstände durch einen Dritten verwahren zu lassen.


Einverständniserklärung

Mit dem Erwerb eines Sets via Online-Vorverkauf oder vor Ort Bezahlung sowie der Unterschrift des Haftungsausschlusses bestätigt der Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kennt und akzeptiert. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er alle darin enthaltenen Regeln, Vorschriften und Bedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.


Teilnahmebedingungen

Die Ausführung von Wassersportaktivitäten an «WakeWeeks» und die Benutzung der Infrastruktur sind freiwillig und erfolgt vollständig auf eigene Gefahr und Verantwortung. Aktivitäten im Outdoor- und Wassersportbereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Mit der Benutzung der Anlage erklärt der Teilnehmer, dass er sich den Risiken und Gefahren bewusst ist und akzeptiert der Teilnehmer die im Folgenden aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Eine explizite Unterrichtung und Aufklärung durch «WakeWeeks» ist daher nicht erforderlich.

  • Die Teilnahme ist nur dann gestattet, wenn die Haftungsausschlusserklärung zur Kenntnis genommen und unterzeichnet worden ist.
  • Es gilt eine Schwimmwestenpflicht. Beim Fahren von Hindernissen gilt zusätzlich eine Helmpflicht. Das Tragen eines Neoprens wird empfohlen.
  • Um Verletzungen und Unfälle zu vermeiden, erfolgt die Benutzung des Wasserskilifts und insbesondere der Hindernisse innerhalb der Leistungsgrenze des Teilnehmers. Ein selbstständiges Einwärmen wird als Verletzungsprophylaxe vor der Session empfohlen.
  • Die Versicherung ist Sache der teilnehmenden Person.
  • Den Anweisungen des Veranstalters und dessen entsprechend kenntlich gemachtem Personal ist unbedingt und in jedem Fall Folge zu leisten.
  • Bei Zuwiderhandlungen eines Teilnehmers, welche im Ermessen des Veranstalters die Durchführung von «WakeWeeks» stören oder die Sicherheit von anderen Teilnehmern gefährden, ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, dem betreffenden Verursacher die Teilnahme an «WakeWeeks» zu verweigern bzw. mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschliessen. Eine im Voraus geleistete Zahlung wird nicht zurückerstattet.
  • Der Teilnehmer bestätigt, für die Teilnahme an «WakeWeeks» über eine ausreichende gesundheitliche und körperliche Verfassung zu verfügen und erklärt, bei der Teilnahme an «WakeWeeks» nicht unter Suchtmittel- oder Medikamenteneinfluss, insbesondere Alkohol, zu stehen. Der Teilnehmer bestätigt, dass er schwimmen kann und keine gesundheitlichen Probleme hat. Von jedem Teilnehmer wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Ein explizites Nachfragen von Seiten «WakeWeeks» ist daher nicht nötig.
  • Die Teilnahme von unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehenden Personen ist nicht erlaubt. Wenn ein Teilnehmer sichtbar unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, hat das Personal die Pflicht, den Teilnehmer von «WakeWeeks» auszuschliessen. Eine im Voraus geleistete Zahlung wird nicht zurückerstattet.
  • Persönliches Wakeboard-Material ist willkommen, es dürfen nur Wakeboards ohne Finnen gefahren werden. Die Verwendung ist ausdrücklich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für entstandene Schäden haftet jeder Teilnehmer selbst.
  • Der Teilnehmer trägt die alleinige und gesamte zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm verursachten Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt worden sind.
  • Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.


Bild-und Filmaufnahmen, Datenverwendung

  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine für die Teilnahme an «WakeWeeks» notwendigen persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden. Der Veranstalter ist dabei nicht verpflichtet, die Richtigkeit der vom Nutzer gemachten Angaben zu überprüfen.
  • Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während seiner Teilnahme an «WakeWeeks» Filmaufnahmen und Fotos ohne Vergütungsansprüche gemacht werden können. Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter unwiderruflich, die Filmaufnahmen und Fotos zu zeitlich und örtlich uneingeschränkten nichtkommerziellen und kommerziellen Zwecken zu nutzen. Für den Fall einer Veröffentlichung bestehen keinerlei Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter.


Rückerstattung

  • Der Betreiber ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmers die Anmeldegebühr zurück zu erstatten.
  • Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Sets oder Sessions aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, behördlichen Massnahmen, unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Umständen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Session-Gebühren. Der Betreiber bemüht sich, den Teilnehmern gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
  • Schlechtes Wetter stellt nur dann einen Ausfallgrund durch den Betreiber dar, wenn die Sicherheit der Teilnehmer nicht gewährleistet werden kann (Hagel, Sturm, Gewitter, zu viel Wind, unfahrbare Verhältnisse oder weitere unbestimmte Witterungseinflüsse).  


Veranstalter und Eigentümer Infrastruktur

cablepark GmbH c/o WakeWeeks, 7260 Davos Dorf. 

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Parteien ist Davos Dorf.

Für Irrtümer und Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

Stand: April 2021

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